Normen: § 11 Abs 12 UStG 1994, § 19 UStG 1994
Weist ein Unternehmer in einer Rechnung eine kraft Leistung nicht geschuldete Umsatzsteuer aus, so schuldet er diesen Betrag kraft Rechnungslegung, solange er die Rechnung nicht korrigiert. Ein Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger unmittelbar der Steuerverwaltung gegenüber im Veranlagungsverfahren ist ausgeschlossen.

