Normen: § 2 Abs 3 GrundstückswertVO
Die Bf berechnet aufgrund einer steuerpflichtigen Anteilsvereinigung die GrESt der erworbenen Grundstücke. Strittig wird die korrekte Ermittlung der Gebäudewerte gemäß der GrundstückswertVO.
BFG, 29.10.2025, RV/3100492/2023

