Normen: § 97 Abs 1 lit a 138, § 245 Abs 1 BAO, § 260 Abs 1 lit b BAO, § 26 Abs 2 ZustG
Vermutungen können widerlegbar oder unwiderlegbar sein. Widerlegbar ist die Vermutung des § 26 Abs 2 ZustG, wonach die Zustellung als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt gilt. Um jedoch eine Vermutung widerlegen zu können, bedarf es eines substantiierten Vorbringens.

