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BFG-Erkenntnisse „kurz & bündig“

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2025, 187 Heft 5 v. 2.12.2025

(Adaptiert) entnommen aus BFG-Newsletter 2024/04 (mit eigenen Ergänzungen) – 2. Teil

5. Beihilfen/FLAG

Kein Anspruch auf Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres – gemäß § 55 Abs 19 lit b FLAG 1967 ist § 2 Abs 1 lit k FLAG 1967 mit Ende 2020 ausgelaufen

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