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Beginn des Fristenlaufs bei elektronischer Zustellung an einem Samstag

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2025, 184 Heft 5 v. 2.12.2025

Normen: § 97 Abs 3 BAO, § 98 Abs 2 BAO, § 108 Abs 3 BAO, § 245 Abs 1 BAO, § 260 Abs 1 BAO

Die elektronische Zustellung von Dokumenten an den steuerlichen Vertreter an einem Samstag ist, trotz regelmäßiger Abwesenheit von der Abgabestelle an Wochenenden, wirksam, wenn der Empfänger vom Zustellvorgang noch rechtzeitig Kenntnis erlangt, um den Fristverlängerungsantrag einzubringen (RS 1).

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