Normen: § 97 Abs 3 BAO, § 98 Abs 2 BAO, § 108 Abs 3 BAO, § 245 Abs 1 BAO, § 260 Abs 1 BAO
Die elektronische Zustellung von Dokumenten an den steuerlichen Vertreter an einem Samstag ist, trotz regelmäßiger Abwesenheit von der Abgabestelle an Wochenenden, wirksam, wenn der Empfänger vom Zustellvorgang noch rechtzeitig Kenntnis erlangt, um den Fristverlängerungsantrag einzubringen (RS 1).

