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NoVA-Pflicht eines PKW

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2025, 179 Heft 5 v. 2.12.2025

Normen: § 7 Abs 1 Z 2 NoVAG 1991, § 4 Abs 1 Z 3 KfzStG 1992

Strittig ist, ob die Bf nach Österreich zugezogen und die Verwenderin zweier PKW ist, deren dauernder Standort nun im Inland liegt. Strittig ist somit, ob für die beiden PKW mit deutschem Kennzeichen im April 2014 die NoVA und anschließend die Kfz-Steuer zu entrichten ist.

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