vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stornierung einer Zwangsstrafe im Ermessen

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2025, 58 Heft 2 v. 28.4.2025

Normen: § 111 BAO

Der steuerliche Vertreter reicht zwei USt-Erklärungen für einen Kleinunternehmer nach deren Abberufung verspätet ein. Für das BFG ist die Voraussetzung für die Verhängung einer Zwangsstrafe zwar grundsätzlich gegeben, die Festsetzung im Ermessen jedoch nicht zweckmäßig. Die USt wurde in den USt-Bescheiden der Jahre 2019–2021 jeweils mit € null festgesetzt und es kam zu keinen Steuernachzahlungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!