Normen: § 111 BAO
Der steuerliche Vertreter reicht zwei USt-Erklärungen für einen Kleinunternehmer nach deren Abberufung verspätet ein. Für das BFG ist die Voraussetzung für die Verhängung einer Zwangsstrafe zwar grundsätzlich gegeben, die Festsetzung im Ermessen jedoch nicht zweckmäßig. Die USt wurde in den USt-Bescheiden der Jahre 2019–2021 jeweils mit € null festgesetzt und es kam zu keinen Steuernachzahlungen.

