Normen: § 188 Abs 1 lit d BAO, § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988
Für die Zurechnung von Einkünften aus der Vermietung einer Liegenschaft ist es entscheidend, ob das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. Grundsätzlich kommt diese umfassende Nutzungsbefugnis dem (zivilrechtlichen) Eigentümer einer Liegenschaft zu.

