Normen: § 1 Abs 1 EStG 1988, § 1 Abs 2 EStG 1988, § 1 Abs 3 EStG 1988, § 98 Abs 1 Z 3 EStG 1988, § 26 BAO, § 29 BAO
Auch die Wohnung kann gegebenenfalls eine Betriebsstätte sein. Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen der Verfügungsmacht über diese Wohnung.

