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Zahlungen aufgrund einer Konkurrenzklausel nach Beendigung des Dienstverhältnisses

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2024, 216 Heft 6 v. 30.12.2024

Normen: § 98 Abs 1 Z 4 EStG 1988, Art 15 DBA-Italien

Zahlungen für die Unterlassung von wettbewerbsschädlichen Arbeitsaktivitäten nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind nicht als nachträgliches Entgelt für die seinerzeit in Österreich erbrachten aktiven Arbeitsleistungen anzusehen (RS 1).

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