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Werbungskosten eines Politikers

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2024, 213 Heft 6 v. 30.12.2024

Normen: § 16 Abs 1 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988

Wenngleich sich die vom Bf vorgelegten Fahrtenaufzeichnungen als mangelhaft geführt erweisen, unterliegen sie dennoch der freien Beweiswürdigung. Demnach ist das BFG der Auffassung, dass die Kosten jener Fahrten, deren berufliche Veranlassung aus den vorgelegten Aufzeichnungen zweifelsfrei und klar hervorgeht, als Werbungskosten anzuerkennen sind.

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