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Neue UGB-Schwellenwerte ab 1.1.2024

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2024, 202 Heft 6 v. 30.12.2024

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 treten neue Schwellenwerte für die Größenklassen von Kapitalgesellschaften in Kraft. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Erstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen.

Normen: § 221 UGB, § 221 Abs 7 UGB, § 246 UGB, § 246 Abs 4 UGB, UGB-Schwellenwerte-Verordnung – UGB-SchweVO (BGBl II 2024/318), EU-Bilanzrichtline (2013/34/EU ), Delegierte Richtlinie 2023/2775

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