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Beschwerdezinsen im Vergleich mit der Aussetzung der Einhebung

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2024, 204 Heft 6 v. 30.12.2024

Der Beitrag behandelt einige Voraussetzungen für Beschwerdezinsen (§ 205a BAO), die im Wesentlichen ident sind mit den Voraussetzungen für die Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO).

Diesbezügliche § 212a BAO betreffende Judikatur und Literatur kann daher bei der Auslegung des § 205a BAO herangezogen werden.

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