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Anspruchszinsen sind objektive Folge der Einkommensteuerfestsetzung

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2024, 185 Heft 5 v. 14.11.2024

Normen: § 205 BAO, § 1 Abs 1 LVO, § 2 Abs 1 Z 1 LVO, § 2 Abs 1 Z 2 LVO, § 2 Abs 1 Z 3 LVO, § 2 Abs 1 Z 4 LVO, § 2 Abs 1 Z 5 LVO, § 2 Abs 1 Z 6 LVO

Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen.

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