Normen: § 167 Abs 2 BAO, § 16 Abs 1 EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988, § 7 Abs 1 EStG 1988
Bei Gebäuden, die der Vermietung dienen, ist nicht erst mit der Vermietung, sondern schon ab der in der Vermietungsabsicht erfolgten Bereitstellung des Gebäudes die Geltendmachung der AfA zulässig, weil bei Gebäuden die rein altersbedingte Abnutzung in den Vordergrund tritt.

