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Anspruchszinsen sind von Stundungszinsen zu unterscheiden

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2024, 97 Heft 3 v. 24.6.2024

Normen: § 205 BAO

Im Gegensatz zu den Stundungszinsen sollen Anspruchszinsen (mögliche) Zinsvorteile bzw Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben.

BFG, 20.02.2024, RV/2100545/2024

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