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Werbungskosten eines Priesters im Ruhestand

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2024, 95 Heft 3 v. 24.6.2024

Normen: § 16 Abs 1 EStG 1988, § 299 Abs 1 BAO

Wird der von der Diözese ausbezahlte Ruhegenuss an einen Pfarrer betragsmäßig unabhängig von allfälligen übernommenen priesterlichen Aufgaben ausbezahlt, stellen die dafür angefallenen Aufwendungen keine Werbungskosten, sondern nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung dar. Revision nicht zulässig.

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