Normen: § 264 BAO
Wird der Vorlageantrag vor Zustellung der Beschwerdevorentscheidung eingebracht, so ist er als unzulässig zurückzuweisen (RS 1).
Revision nicht zulässig.
Normen: § 264 BAO
Wird der Vorlageantrag vor Zustellung der Beschwerdevorentscheidung eingebracht, so ist er als unzulässig zurückzuweisen (RS 1).
Revision nicht zulässig.
