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Vorsteuerabzug aus Diäten bei ausländischen Unternehmern

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2023, 187 Heft 5 v. 23.10.2023

Normen: § 13 Abs 3 UStG 1994

Der Begriff „Einkommensbesteuerung“ in § 13 Abs 3 UStG 1994 ist als die tatsächliche Besteuerung des Einkommens einer natürlichen Person (mit Einkommensteuer) oder einer juristischen Person (mit Körperschaftsteuer) zu verstehen.

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