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Halber Sachbezug – Nachweise erforderlich

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2023, 184 Heft 5 v. 23.10.2023

Normen: § 4 Abs 1 Z 1 Sachbezugswerteverordnung, § 126 BAO, § 131 BAO

Ein Fahrtenbuch muss geeignet sein, über die mit dem Fahrzeug unternommenen Fahrten Rechenschaft abzulegen. Diese Anforderung wird grundsätzlich durch eine fortlaufende und zeitnahe Erfassung in einem geschlossenen Verzeichnis erfüllt.

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