Normen: §§ 27 Abs 6 Z 1 lit e erster Satz, 27 Abs 6 Z 1 lit e zweiter bis vierter Satz EStG 1988, Art 13 Abs 4 DBA-Schweiz
BMF, 25.07.2023, 2023-0.308.041
gültig ab 25.7.2023
Hält eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person (Wohnsitz ausschließlich in Österreich) seit mehreren Jahren eine 33,33%ige Beteiligung an der X-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) und verlegt sie zunächst 2018 unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in Österreich den Wohnsitz in die Schweiz und sodann 2021 wieder zurück nach Österreich, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Zuzug nach Österreich im Jahr 2021 auf die steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung an der X-GmbH hat, wenn im Zeitraum vom Wegzug 2018 bis zum Zuzug 2021 in der Beteiligung an der X-GmbH nachweislich eine Wertsteigerung eingetreten ist.