Rechtsprechung, Lehre und selbst die Gesetzgebung beschäftigen sich seit mehreren Jahrzehnten mit dem Thema „Krise und Insolvenz der stillen Gesellschaft“. Die Einführung des Eigenkapitalersatz-Gesetz 2004 (EKEG) sowie die Entscheidung OGH 6 Ob 204/16t trafen zwar wesentliche Klarstellungen, insbesondere hinsichtlich der Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers. Gleichzeitig entstanden dadurch allerdings auch neue Abgrenzungsprobleme und Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht.