Finanzierungsfragen sind zwar primär betriebswirtschaftlicher Natur, sie sind aber in ebenso großem Ausmaß Rechtsfragen. Bei Kapitalgesellschaften und – nach der Rechtsprechung – GmbH & Co KG (und dergleichen) sind insbesondere das Verbot der Einlagenrückgewähr und die Regelungen über Eigenkapitalersatz zu beachten. Die stetige Relevanz dieser Materien für die Unternehmensfinanzierung zeigt sich insbesondere in Konzernsachverhalten, wie rezente Entscheidungen des OGH zum Cash-Pooling belegen. Für die Gesellschaftskrise bringt die ReO neue Vorgaben und Gestaltungsspielräume. Umwälzungen ergeben sich zudem durch die fortschreitende Digitalisierung, insbesondere durch die Blockchain-Technologie; gleichzeitig rücken Gestaltungsmöglichkeiten wie Patronatserklärungen und Rangrücktritte in den Vordergrund.