Normen: § 264 Abs 1 BAO, § 260 Abs 1 lit b BAO, § 264 Abs 5 BAO, § 264 Abs 4 lit e BAO
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist vor der Zurückweisung eines Rechtsmittels wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist von Amts wegen zu prüfen, ob ein Zustellmangel unterlaufen ist.