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Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer Bonuszahlung gemäß § 124b Z 350 EStG 1988

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2022, 225 Heft 6 v. 21.12.2022

Normen: § 124b Z 350 EStG 1988

Es besteht keine Steuerfreiheit für eine 2020 gewährte COVID-19-Bonuszahlung gemäß § 124b Z 350 EStG 1988, wenn die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise gezahlte Prämie anstatt (an Stelle) einer in den Vorjahren ausgezahlten Prämie gewährt wird.

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