Normen: § 124b Z 350 EStG 1988
Es besteht keine Steuerfreiheit für eine 2020 gewährte COVID-19-Bonuszahlung gemäß § 124b Z 350 EStG 1988, wenn die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise gezahlte Prämie anstatt (an Stelle) einer in den Vorjahren ausgezahlten Prämie gewährt wird.