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Rekurs Kontoeinschau: Keine nochmalige Bewilligung eines Auskunftsverlangens

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2022, 177 Heft 5 v. 12.10.2022

Normen: § 8 KontRegG, § 9 KontRegG, § 244 BAO

In der Rekursentscheidung kann das Bundesfinanzgericht aussprechen, dass einzelne Auskunftsverlangen eines Sammelauskunftsverlangens zu Unrecht bewilligt wurden. In diesem Fall gilt (nur) bezüglich der bei diesen Konteneinschauen gewonnenen Beweise ein Verwertungsverbot.

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