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Mängelbehebung nicht ausreichend erfolgt

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2022, 102 Heft 3 v. 24.6.2022

Normen: § 85 Abs 1 BAO, § 85 Abs 2 BAO, § 250 Abs 1 BAO, § 264 Abs 3 BAO, § 278 Abs 1 lit b BAO

Wird einem rechtmäßigen Mängelbehebungsauftrag überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, so ist mit Bescheid auszusprechen, dass die Eingabe als zurückgenommen gilt.

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