Normen: § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994
Für die Frage, ob ein vermietender Unternehmer in Österreich oder im Ausland ansässig ist, ist zunächst festzuhalten, dass ein Unternehmer für sein Gesamtunternehmen nur einen einzigen Ort der Ansässigkeit haben kann. Es ist der (einzige) Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit.