Normen: § 23 EStG 1988, § 28 EStG 1988
Die kurzfristige Vermietung von vier Apartments (Ferienwohnungen) ist den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen, wenn keine über das für eine solche vermögensverwaltende Tätigkeit typische Ausmaß hinausgehende Nebenleistungen erbracht werden (RS 1).