Das Wettbewerbsrecht spielt in der Praxis eine sehr wichtige Rolle. Der rechtliche Rahmen ist – trotz der zuletzt detaillierter gewordenen europäischen Richtlinien – vor allem durch offene Generalklauseln geprägt. Diese werden von der Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert. Dazu kommt, dass die Tatbestände Rechtsbruch und Irreführung auf andere Rechtsmaterien referenzieren und sich für unterschiedliche Branchen abweichende Standards gebildet haben.