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Veräußerung eines höchstpersönlichen Rechts ist kein Veräußerungsvorgang

VerwaltungsgerichtshofKlaus HilberAFS 2021, 189 Heft 5 v. 10.11.2021

Normen: § 23 Z 1 EStG 1988, § 29 Z 3 EStG 1988, § 30 EStG 1988

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