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Werbungskosten eines Gemeindepolitikers

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2021, 176 Heft 5 v. 10.11.2021

Normen: § 16 Abs 1 EStG 1988

Beiträge, die ein Gemeindepolitiker zur Finanzierung seiner Partei zu leisten hat, und deren Nichtzahlung den Ausschluss aus der Partei und den Verlust der politischen Funktion zur Folge haben kann, stellen Werbungskosten dar (RS 1). Revision nicht zulässig.

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