vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Anzeigepflicht von Mehrergebnissen der Außenprüfung

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2021, 162 Heft 5 v. 10.11.2021

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Ansicht von Koch11Vgl Koch in WEKA, Praxiswissen Abgabenverfahren (Loseblatt, Stand: 03/2021), Register 8, Kap 1.2.2 und 1.2.4., wonach die Anzeigepflicht des § 139 BAO auch Nachforderungen aufgrund einer Kommunalsteuerprüfung umfasst.

Normen: § 139 BAO, § 51 Abs 1 lit a FinStrG

1. Anzeigepflicht gemäß § 139 BAO

Wenn ein Abgabepflichtiger nachträglich aber vor dem Ablauf der Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209a) erkennt, daß er in einer Abgabenerklärung oder in einem sonstigen Anbringen der ihm gemäß § 119 obliegenden Pflicht nicht oder nicht voll entsprochen hat und daß dies zu einer Verkürzung von Abgaben geführt hat oder führen kann, so ist er verpflichtet, hierüber unverzüglich der zuständigen Abgabenbehörde Anzeige zu erstatten (§ 139 BAO).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!