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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2022

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2021, 164 Heft 5 v. 10.11.2021

Normen: § 34 EStG 1988

Erlass des BMF, 20.08.2021, 2021-0.578.916
BMF-AV Nr 114/2021 – gültig von 1.1.2022 bis 31.12.2022

Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn keine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung, kein schriftlicher Vertrag und keine schriftliche Bestätigung der empfangsberechtigten Person, in der die getroffene Unterhaltsvereinbarung und deren Erfüllung bestätigt werden, vorliegen.

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