Normen: § 26 Z 4 EStG 1988, § 68 Abs 1 EStG 1988
Die als „steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“ sind aus den Bemessungsgrundlagen auszuscheiden.
Es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber im Baugewerbe Diäten ausbezahlt und als steuerfrei ausweist, ohne dass diesbezüglich eine lohngestaltende Vorschrift gelten würde.