Normen: § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 1994
Wird Präsenzunterricht zurecht unecht steuerfrei verrechnet, ist eine vergleichbare Wissensvermittlung über eine online Plattform ebenfalls unecht steuerfrei. Die technische Art und Weise der Wissensvermittlung ist nicht entscheidend.