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Gleichbehandlung online- mit Präsenzunterricht

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2020, 138 Heft 4 v. 15.8.2020

Normen: § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 1994

Wird Präsenzunterricht zurecht unecht steuerfrei verrechnet, ist eine vergleichbare Wissensvermittlung über eine online Plattform ebenfalls unecht steuerfrei. Die technische Art und Weise der Wissensvermittlung ist nicht entscheidend.

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