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Einbringung eines Vorlageantrags durch einen Steuerberater ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2020, 55 Heft 2 v. 15.4.2020

Normen: § 83 Abs 1 BAO, § 246 Abs 1 BAO, § 250 Abs 1 BAO, § 260 Abs 1 BAO, § 264 Abs 1 BAO

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