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Begünstigung des NeuFöG für zwei Gesellschaften

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2020, 53 Heft 2 v. 15.4.2020

Normen: § 1 Z 7 NeuFöG

Werden die Komplementär-GmbH und die operativ tätige GmbH & Co KG zeitgleich neu gegründet, stehen beiden Gesellschaften die Begünstigungen des NeuFöG zu.

BFG, 03.02.2020, RV/2100504/2013

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