Normen: § 8 KontRegG
Das Finanzamt prüft die Einkommen- und Umsatzsteuer eines verstorbenen Unternehmers. Aufgrund unzureichender Unterlagen und ausbleibender Auskünfte der Erbin wird eine Konteneinschau beantragt, die vom BFG bewilligt wird.
BFG, 02.10.2018, KE/3100001/2018