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Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen - „Staatenliste“ ab 1.1.2019 (BMF-Info)11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2019, 9 Heft 1 v. 1.3.2019

Normen: § 2 Abs 8 EStG 1988, § 4a Abs 4 EStG 1988, § 9 Abs 2 KStG 1988

Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe. Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine „umfassende“ Amtshilfe bestehen, wurde vom BMF eine Staatenliste kundgemacht.

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