Normen: Art 13 DBA-Kanada, § 27 Abs 6 Z 1 EStG 1988
BMF, 29.01.2019, BMF-010221/0030-IV/8/2019
(EAS 3412)
Verlegt ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften und sonstige Wertpapiere in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Kanada, so kann es zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 kommen. Denn als steuerpflichtige Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach auch Umstände, die zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts diesbezüglich führen.