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BMF-Information zur Veranlagung von Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107 EStG 1988)11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2018, 168 Heft 5 v. 1.10.2018

Normen: § 107 Abs 11 EStG 1988, § 124b Z 334 EStG 1988, § 299 BAO

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