Normen: § 2 Abs 8 EStG 1988, § 4a Abs 4 EStG 1988, § 9 Abs 2 KStG 1988
Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe. Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine „umfassende“ Amtshilfe bestehen, wurde vom BMF eine Staatenliste kundgemacht.