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Lizenzbereitstellung nach China (EAS 3397)11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2018, 10 Heft 1 v. 1.2.2018

Normen: Art 7 DBA-China, Art 12 DBA-China, Art 26 DBA-China, Art 12 OECD-MA

BMF, 18.01.2018, BMF-010221/0014-IV/8/2018
(EAS 3397)

Stellt ein österreichisches Unternehmen einem chinesischen Unternehmen gegen Zahlung eines einmaligen Anschaffungsbetrags ein Lizenzpaket zur Verfügung, welches technisches Know-how für die Serienfertigung einer E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden Entgelts zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um ein Entgelt für die Einräumung von Nutzungsrechten oder für die Veräußerung des Lizenzrechts handelt. Nach der Rechtsprechung des VwGH (vgl Erkenntnis 24.11.1987, 87/14/0001) sind dazu folgende Überlegungen maßgeblich:

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