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Benachteiligungsverbot bei den Vertreterhaftungen gemäß § 9 BAO und § 67 Abs 10 ASVG

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2018, 2 Heft 1 v. 1.2.2018

Der Beitrag behandelt die unterschiedliche Judikatur des VwGH zum Verbot der Benachteiligung des Abgabengläubigers bzw des Beitragsgläubigers (sog Gleichbehandlungsgrundsatz). Beide Haftungsbestimmungen haben den selben Zweck und sind im Wesentlichen (jedenfalls soweit dies die haftungsbegründenden Folgen der Gläubigerbenachteiligung betrifft) inhaltsgleich.11Eine dem § 9 Abs 2 BAO entsprechende Bestimmung fehlt jedoch (im Unterschied zB zu § 6a KommStG 1993) im § 67 Abs 10 ASVG.

Normen: § 67 Abs 10 ASVG, § 25a Abs 7 BUAG, § 9 BAO

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