Wie kann das Schein- vom Umgehungsgeschäft abgegrenzt werden und wann liegt Abgabenbetrug vor? Vor dem Hintergrund des im Jahr 2010 eingeführten Tatbestandes des Abgabenbetruges, den lediglich das Scheingeschäft erfüllt, ist eine Abgrenzung aus finanzstrafrechtlicher Sicht unvermeidbar geworden. Die steuerliche Lehre ist sich aber bislang uneinig, ob und wie das Schein- vom Umgehungsgeschäft abgegrenzt werden kann.