In der täglichen Beratungspraxis ist die Abgrenzung Dienstvertrag – freier Dienstvertrag – Werkvertrag ein Schwerpunktthema. Dies resultiert aus einer in den letzten Jahren restriktiver gewordenen Judikatur und Prüfungspraxis der GPLA-Behörden. Nicht selten sehen sich daher Unternehmer nach arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren sowie insbesondere nach Lohnabgabenprüfungen (GPLAs) mit teils empfindlichen finanziellen Nachbelastungen konfrontiert.