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VwGH zum Begriff der „Großreparatur“: Steine statt Brot für die Praxis

VerwaltungsgerichtshofPeter PülzlAFS 2017, 235 Heft 6 v. 1.12.2017

Normen: § 12 Abs 10 UStG 1994

Mit Erkenntnis vom 24.11.2016, Ro 2014/13/0036, ist der VwGH einer konturierten Auslegung des in § 12 Abs 10 UStG 1994 verwendeten Begriffs der „Großreparatur“ nur unzureichend nachgekommen und hat damit die Gelegenheit, einen auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff praxistauglich zu interpretieren, verstreichen lassen. Die Rechtsunsicherheit dauert folglich an.

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