Beschwerdezinsen – Entscheidung des VwGH in der Sache selbst nach § 42 Abs 4 VwGG
BFG 3.10.2017, RV/7104235/2017
RS 1: Wird eine Abgabenschuld nach Erlassung des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts entrichtet und ist einer Revision insoweit Erfolg beschieden, dass der VwGH in der Sache selbst mit Erkenntnis zu Gunsten des Abgabepflichtigen entscheidet, stehen Beschwerdezinsen nach § 205a BAO für den Zeitraum der Entrichtung der Abgabenschuld bis zur Zustellung des Erkenntnisses des VwGH zu, da der VwGH in diesem Fall selbst über die Bescheidbeschwerde abspricht.