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Geschäftsführerhaftung: Nicht eingeforderte KG-Gewinne - Uneinbringlichkeit nicht feststehend

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2017, 185 Heft 5 v. 1.10.2017

Normen: § 9 Abs 1 BAO, § 80 Abs 1 BAO, § 122 Abs 1 UGB

Eine Verletzung von abgabenrechtlichen Verpflichtungen aus dem Titel der Unterlassung der Einforderung von Beteiligungsgewinnen liegt mangels Regelung in der Bundesabgabenordnung nicht vor (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

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